FÖRDERUNGS-

MÖGLICHKEITEN

Es gibt vom Staat neue Förderungskonditionen für Fenster, Dachfenster und Haustüren. 20 Prozent der Sanierungskosten, maximal 12.000,- Euro pro Wohneinheit, werden erstattet.

Um in den Genuss dieser Förderung zu gelangen, gibt es zwei Wege:

  1. Steuererleichterung: man kann die Investition von der Steuer absetzen und bekommt dann über drei Jahre gestreckt 20 Prozent der Investitionssumme rückerstattet.
  2. Zuschuss: alternativ kann man den Zuschuss als Auszahlung im Rahmen des KfW-Förderprogramms erhalten, allerdings ist eine Beratung durch einen Energieberater vorgeschrieben.




Der Wärmeverlust bei einem Fenster, Dachfenster und einer Haustüre ist abhängig vom Wärmedurchgangskoeffizienten, dem sogenannten U-Wert.

Dieser Wert beschreibt die Wärmeleitung des Materials bei unterschiedlicher Temperaturlage von innen nach außen – und andersherum. Je geringer der U-Wert, desto geringer ist der Wärmeverlust im Winter.

 

Bei Fenster ist die Mindestanforderung von 0,95 W/(m²K) beim U-Wert.
Bei der Haustüre ist die Mindestanforderung von 1,30 W/(m²K) beim U-Wert.
Beim Dachfenster ist die Mindestanforderung von 1,00 W/(m²K) beim U-Wert.


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