20% STEUER­ERMÄSSIGUNG

BIS ZU 20 % STEUERERMÄSSIGUNG FÜR NEUE FENSTER

Neue Fenster können sich gleich mehrfach lohnen: Sie verbessern die Wärmedämmung, erhöhen den Wohnkomfort und können gleichzeitig steuerlich gefördert werden. Wer sein selbst genutztes Wohnhaus energetisch saniert, kann bis zu 20 % der förderfähigen Kosten über die Einkommensteuer zurückholen.


Der Vorteil dieses Förderwegs: Vor Beginn der Arbeiten ist kein gesonderter Förderantrag notwendig und ein Energieberater ist grundsätzlich nicht zwingend erforderlich. Neben der Arbeitsleistung können dabei auch Materialkosten Bestandteil der förderfähigen Aufwendungen sein. Insgesamt kann die Steuerermäßigung über mehrere Jahre bis zu 40.000 Euro je begünstigtem Objekt betragen.


Die Förderung wird über drei Jahre verteilt. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Gebäude die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt und die eingebauten Fenster die geforderten technischen Werte erreichen. Das klingt komplizierter, als es für Sie sein muss:

Wir beraten Sie bei der Auswahl der passenden Produkte und unterstützen Sie dabei, die technischen Voraussetzungen zu erfüllen. Fensterprojekt unverbindlich anfragen